Ein weiterer wichtiger Teil in Ihrer Bewerbungsmappe sind Ihre Arbeitszeugnisse. Sie sind zum einen ein Beleg für die Richtigkeit Ihrer Angaben in Ihrem Lebenslauf und dienen somit als Arbeitsbescheinigung und zum anderen sind sie für einen Arbeitgeber ein Anhaltspunkt über die Bewertung Ihrer Leistungen bei früheren Arbeitgebern.

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Baustein für den ersten Schritt in die Zukunft. Bestehen Sie auf ein detailliertes und qualifiziertes Zeugnis. Das Arbeitszeugnis ist Teil Ihrer „Bewerbungsmappe“, mit der Sie sich am Markt behaupten müssen. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Kenntnisse und Fertigkeiten Ihrer Tätigkeit aufgeführt werden. Ein Zwischenzeugnis kann bei der frühzeitigen Stellensuche helfen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Achtung: Die Zeugnissprache ist eine Wissenschaft für sich. Wenn Sie sich mit den Formulierungen der Personalabteilungen nicht auskennen, lassen Sie sich beraten.

Ein qualifiziertes Zeugnis enthält neben den üblichen Angaben zur Person, der Position und Beschäftigungsdauer auch eine Beschreibung des Tätigkeitsbereiches, übertragene Verantwortung, Sonderaufgaben, eingebrachte Kenntnisse und Fertigkeiten, Engagement und persönliche Eigenschaften, ggf. Führungserfahrung, Entwicklung innerhalb der Firma und Grund des Ausscheidens. Auch wenn Sie ohne Zeugnis eine neue Stelle finden, lassen Sie sich immer sofort ein Zeugnis aushändigen. Jahre später ist es schwierig, ein aussagekräftiges Zeugnis zu erhalten.

Das Arbeitszeugnis hat den Zweck, dem Arbeitnehmer in seinem weiteren Berufsleben als „Visitenkarte“ zu dienen. Es soll die Fähigkeiten richtig beschreiben, ihn aber nicht in seinem beruflichen Fortkommen behindern. Dies führt oft dazu, dass bestimmte Gegebenheiten nicht erwähnt werden, obwohl man sie erwarten würde. Dadurch hat sich die Zeugnissprache im Laufe der Zeit zu einer gewissen Geheimsprache entwickelt. Formulierungen die harmlos und eigentlich ganz gut klingen, können ein vernichtendes Urteil über den Arbeitnehmer enthalten.

z.B. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt. Wäre als Schulnote ausgedrückt etwa ein ausreichend. sehr gut wäre: Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Sollten Sie sich bei der Beurteilung Ihrer Arbeitszeugnisse nicht sicher sein, können wir Ihnen bestimmt mit einer Zeugnisanalyse weiterhelfen. Näheres hierzu erfahren Sie hier>>>.

§630 BGB
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

§109 GewO
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. (2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. (3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.


 

Um Ihnen mal einen kleinen Überblick über die Zeugnissprache zu geben, haben wir in der Tabelle unten ein paar Formulierungen für Sie übersetzt.

Der Geheimcode im Arbeitszeugnis

Das schreiben Sie…

Und das meinen Sie…

Er hat stets die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

sehr gute Leistungen

Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

gute Leistungen 

Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.

ausreichende Leistungen 

Er hat die ihm übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.

mangelhafte Leistungen 

Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. 

unzureichende Leistungen

… hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt

… ist ein Bürokrat, der keine Initiative entwickelt 

Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurecht gekommen. 

Er ist ein Mitläufer, der sich gut anpasst. 

Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.

Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter. 

Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild. 

Er war in jeder Hinsicht eine Niete. 

Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen (Einverständnis) getrennt. 

Wir haben ihm gekündigt.

Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden. 

Er hat versagt. 

Er hat sich ihm Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt. 

Er hat getan, was er konnte, aber das war nicht viel. 

Er war immer mit Interesse bei der Sache. 

Er hat sich angestrengt, aber nichts geleistet. 

Er zeigte für seine Arbeit Verständnis. 

Er war faul und hat nichts geleistet. 

Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter. 

Für Vorgesetzte ist er ein schwerer Brocken.

Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. 

Er neigt zu übertriebenem Alkoholgenuss. 

Für die Belange der Belegschaft bewies er stets Einfühlungsvermögen.  

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