Presseverteiler, Gastbeiträge und Co

Viele, vor allem noch recht unbekannte und neue Websitebetreiber und Blogger, haben sicher schon mit dem Gedanken gespielt mit fremden Inhalten den Content auf ihren Webseiten zu erhöhen. Klingt im ersten Moment auch ganz praktisch und bietet scheinbar auch einen großen Vorteil, denn Suchmaschinen können dies durchaus positiv bewerten, zumindest wenn der Fremdcontent thematisch zum Inhalt passt.

Anbieter von solchem Fremdcontent gibt’s viele im Netz. Beispiele hierfür wären sogenannte Presseverteiler, die für Unternehmen und Organisationen gegen Bezahlung journalistische Pressemeldungen erstellen und diese dann bei Content Partnern im Netz verbreiten. Eine weitere Möglichkeit sind sogenannte Gastbeiträge. Dies sind meist Unternehmen, die selbst auf Blogger und Webseitenbetreiber zugehen und diesen einen kleinen Obolus anbieten wenn sie einen Gastbeitrag bei ihnen veröffentlichen dürfen. Hier lässt sich also sogar noch etwas Geld mit Fremdcontent verdienen.

Nun aber die Schattenseite von fremdem Content auf der eigenen Website. Bilder, Grafiken und auch Texte sind mit größter Wahrscheinlichkeit urheberrechtlich geschützt. Und es ist gar nicht so einfach heraus zu finden, ob der Anbieter dieser Inhalte, auch selbst der Urheber ist oder zumindest die Verwertungsrechte an diesen Inhalten besitzt. Selbst wenn der Anbieter dies schriftlich bestätigt, muss dies ja nicht der Wahrheit entsprechen. Das Problem ist schlicht und ergreifend, dass in dem Moment, wenn der Inhalt von meiner Website aus abrufbar ist, ich die Verantwortung dafür trage.
Speziell bei Presseverteilerdiensten ist Vorsicht geboten, denn häufig sind sie nicht die Urheber der Pressemeldungen sondern deren Kunden. Und wie weit die Verwertungsrechte gehen, ob es eine zeitliche Befristung gibt oder die Nutzung regional begrenzt ist muss auch erstmal im Vorfeld abgeklärt werden.

Mein Rat kann daher nur in eine Richtung gehen. Blos keine fremden Inhalte auf der eigenen Website oder dem eigenen Blog. Abmahnanwälte gibt’s mittlerweile wie Sand am Meer und egal ob die Abmahnung oder Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist oder nicht, ich habe ab Eingang eines solchen Schreibens einen riesen Arsch voll Arbeit an der Backe und da kann ich locker drauf verzichten. Daher eigene Bilder knipsen, selbst Grafiken erstellen und persönlich Texte schreiben, dann gibt’s auch keine Probleme mit dem Urheberrecht.

In diesem Sinne wünsche ich jedem viel Spaß beim erstellen der eigenen Inhalte.

Harry

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